Andrea Nahles zur Entscheidung im Schiedsverfahren Dr. Thilo Sarrazin: Brief an die Funktionsträger der Partei

Veröffentlicht am 27.04.2011 in Allgemein

Liebe Genossinnen und Genossen,

der Parteivorstand hat mir in seiner Sitzung vom 13. September 2010 die Aufgabe als Verfahrensbevollmächtigte im Parteiordnungsverfahren gegen Dr. Thilo Sarrazin übertragen. Ich möchte Euch über den Ausgang des Schiedsverfahrens informieren.

Dr. Thilo Sarrazin hat mit seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ und anderen von ihm öffentlich geäußerten Thesen eine politische Kontroverse in Deutschland ausgelöst. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, darunter viele Mitglieder der SPD, fühlten sich durch seine Aussagen auch persönlich verletzt.

Der Parteivorstand war und ist der Auffassung, dass einige seiner Aussagen sich sozialdarwinistischer und diskriminierender Argumentationsmuster bedienen sowie ein ökonomistisches Menschenbild beinhalten. Das verstößt gegen die Grundsätze der SPD. Deshalb haben der Parteivorstand, ebenso wie andere Parteigliederungen aller Ebenen, ein Parteiordnungsverfahren mit dem Ziel des Parteiausschlusses gegen Dr. Thilo Sarrazin eingeleitet. Das war richtig, um eine klare Grenze des innerparteilichen Meinungsspektrums zu markieren.

Für einen Parteiausschluss gibt es ein vom deutschen Parteiengesetz festgelegtes faires und ergebnisoffenes Verfahren vor einer unabhängigen Schiedskommission. Ein solches Schiedsverfahren ist nicht gleichzusetzen mit einem Strafverfahren. Es dient auch nicht der Klärung politischer Kontroversen innerhalb der SPD. Ein Schiedsverfahren kann lediglich feststellen, ob ein Mitglied anhaltend gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei verstößt, d.h. sich außerhalb des gemeinsamen Wertekonsens bewegt, den eine politische Partei zwingend braucht.

Das Parteiordnungsverfahren gegen Dr. Thilo Sarrazin wurde am 21.04.2011 nach fünfstündigen Verhandlungen vor der Schiedskommission der SPD Charlottenburg-Wilmersdorf nach einer klarstellenden Erklärung von Dr. Thilo Sarrazin eingestellt. Grundlage dafür waren ein Vorschlag zu einer gütlichen Einigung und der Textentwurf einer Erklärung seitens der Kreisschiedskommission. Eine solche Initiative der Schiedskommission kann nicht einfach ignoriert werden. Nach Meinung aller Anwesenden war dies unter den gegebenen Umständen eine kluge Entscheidung. Grundbedingung für eine solche Einigung war, dass sich Dr. Thilo Sarrazin von sozialdarwinistischen und diskriminierenden Äußerungen distanziert. Dies hat er mit der Unterzeichnung der Erklärung getan. Daraufhin zogen alle antragsstellenden Gliederungen - von der Ortsvereinsebene bis zum Parteivorstand - ihre Anträge zurück.

Bereits bei Einleitung des Parteiordnungsverfahrens war allen Beteiligten klar, dass der Ausgang dieses Verfahrens – unabhängig von seinem konkreten Ergebnis – so kontrovers diskutiert werden würde, wie Thilo Sarrazins Thesen selbst.

Mit der Zustimmung zu der von der Schiedskommission vorgeschlagenen Einigung macht sich die SPD die Ansichten von Thilo Sarrazin weder zu eigen noch rechtfertigt sie sein Verhalten. Dies wird die SPD auch in Zukunft in angemessener Weise deutlich machen.

Das Parteiordnungsverfahren war notwendig und sinnvoll. Dr. Thilo Sarrazin hat sich in seinem Verlauf zu den Grundsätzen der SPD bekannt und entstandene Verletzungen bedauert. Beide Seiten haben klargestellt, dass sozialdarwinistische und diskriminierende Ansichten sowie Forderungen nach einer selektiven Bevölkerungspolitik in der SPD keinen Platz haben. Die Schiedskommission hat Dr. Thilo Sarrazin gerade zu dem Einlenken bewegt, das mindestens notwendig war, um weiterhin Mitglied der SPD sein zu können.

Innerhalb dieses Rahmens muss die Volkspartei SPD kontroverse Ansichten und Personen aushalten können, auch wenn es ihr manchmal schwerfällt.

Andrea Nahles, 26. April 2011

 

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