
„Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, sollten für das Jahr 2012 ihre bisherige Steuerklassenwahl überprüfen.“ Dies erklärte Minister Dr. Nils Schmid anlässlich der Veröffentlichung des neuen Aktuellen Tipps zur Steuerklassenwahl.

„Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, sollten für das Jahr 2012 ihre bisherige Steuerklassenwahl überprüfen.“ Dies erklärte Minister Dr. Nils Schmid anlässlich der Veröffentlichung des neuen Aktuellen Tipps zur Steuerklassenwahl.
Bei veränderten Einkommensverhältnissen kann die Wahl einer gegenüber dem Jahr 2011 anderen Steuerklassenkombination sinnvoll sein. Denn die während des Jahres vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer besagt noch nichts über die Höhe der Jahressteuerschuld. Diese Beträge stellen nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Jahressteuerschuld dar. Durch eine richtige Wahl der Steuerklassenkombination lassen sich aber unnötig hohe Nachzahlungen oder Erstattungen nach Ablauf des Jahres vermeiden. Dies kann für Ehegatten bedeuten, dass sie bereits während des Jahres 2012 mehr Geld zur Verfügung haben.
Die Lohnsteuerklasse IV sollten beide Ehegatten wählen, wenn sie in etwa gleich viel verdienen. Bei unterschiedlich hohen Einkünften kann die Steuerklassenkombination III / V sinnvoll sein. Diese Steuerklassenkombination ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge für beide Ehegatten ungefähr der gemeinsamen Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte sechzig Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte Ehegatte vierzig Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Möchten die Ehegatten erreichen, dass sich die Lohnsteuerbelastung im Wesentlichen nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne richtet, kann auch das sogenannte Faktorverfahren gewählt werden. Dabei werden die den Ehegatten gemeinsam zustehenden Frei- und Pauschbeträge wie beispielsweise der Grundfreibetrag sowie die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ein Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens ist beim Finanzamt von den Ehegatten gemeinsam mit dem Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ zu beantragen.
Die Wahl der Steuerklassenkombination oder die Anwendung des Faktorverfahrens ist jedoch nicht nur für steuerliche Zwecke relevant. Auswirkungen können sich auch auf die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld oder die im Rahmen von Altersteilzeit gezahlten Bezüge ergeben. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich vor der Neuwahl der Steuerklassen bei den zuständigen Leistungsträgern oder dem Arbeitgeber über die Auswirkung auf die Lohnersatzleistung zu informieren.
Um verheirateten Arbeitnehmern die Wahl der Steuerklassen oder der Anwendung des Faktorverfahrens zu erleichtern, gibt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft einen Aktuellen Tipp heraus, der über die Möglichkeiten der Steuerklassenwahl für das Jahr 2012 informiert. Dieses Merkblatt enthält Tabellen und Berechnungsbeispiele, mit denen die Ehepartner die für sie günstigste Steuerklassenkombination ermitteln können.
Der Aktuelle Tipp ist bei allen Finanzämtern des Landes sowie beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Pressestelle, Neues Schloss, 70173 Stuttgart, kostenlos gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlags (Format DIN-C-6, Porto 0,55 Euro) erhältlich.
Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
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