Initiative für faire Leiharbeit

Veröffentlicht am 26.11.2007 in Pressemitteilungen

Gemeinsames Positionspapier von SPD und IG Metall

Mit einer gemeinsamen Initiative wollen IG Metall Baden-Württemberg und die baden-württembergischen Abgeordneten der SPD im Bundestag Akzente gegen das Ausufern von Leiharbeit setzen. „Leiharbeit in ihren heutigen Auswüchsen fördert Prekarität und trägt nicht zur Stabilisierung von Beschäftigung bei“, heißt es hierzu in einem gemeinsamen Positionspapier, das heute veröffentlicht wurde. Alleine in Baden-Württemberg hat demnach sich die Leiharbeit in den letzten zehn Jahren nahezu verdreifacht (1996 = 18.844 und 2006 = 65.261). Das entspricht nach Ansicht der Initiatoren nicht dem Sinn von Leiharbeit. „Die Leiharbeit war als Instrument gedacht, das die Betriebe in die Lage versetzt, Auftragsspitzen und saisonale Schwankungen aufzufangen“, betont deshalb Christian Lange, der Vorsitzende der SPD-Landegruppe Baden-Württemberg. „Aber heute stößt man immer häufiger auf Missbrauch und Betriebe zahlen für gleiche Arbeit deutlich weniger Geld. Wir wollen deshalb für entsprechende gesetzliche Initiativen sorgen.“ Der baden-württembergische IG Metall-Bezirksleiter Jörg Hofmann sagt: „Es geht darum, die Spaltung der Belegschaften in Beschäftigte erster und Beschäftigte zweiter Klasse zu verhindern. Der Grundsatz ‚Gleiches Geld für gleiche Arbeit’ muss für alle Beschäftigten gelten. Auch für Leiharbeiter. Damit wir dieser Entwicklung einen Riegel vorschieben können, wird es dazu in den kommenden Monaten betriebliche Initiativen geben.“ Das Positionspapier mit den Forderungen: Die Zeitarbeitsbranche ist seit Jahren ein Wachstumsmarkt. Die Zahl der Leiharbeitnehmer ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen. In einzelnen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie ist der Anteil der Leiharbeiter bei 30 Prozent. Bundesweit dürften am Ende des Jahres fast 900 000 Menschen bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt sein. Mit dem Wachstum der Branche haben auch die negativen Auswüchse der Leiharbeit für Arbeitnehmer zugenommen. Was für das Auffangen von betrieblichen Auftragsspitzen und saisonalen Schwankungen gedacht war, wird von den Arbeitgebern oft missbraucht, um für gleiche Arbeit deutlich weniger Lohn zu zahlen. So finden wir auch in der Metall- und Elektroindustrie inzwischen Vergütungen für Leiharbeit, die 30 bis 40 Prozent unterhalb der gültigen Tarifverträgen liegt. Sogar monatliche Bruttoeinkommen von 1.000 € bei Vollzeitarbeit gibt es. Auch das Argument, dass Leiharbeit ein Mehr an Arbeitsplatzsicherheit biete, ist angesichts der dramatisch wachsenden Zahl von Befristungen bei Leiharbeitsfirmen nicht haltbar. Leiharbeit in ihren heutigen Auswüchsen fördert daher Prekarität und trägt nicht zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts bei. Deshalb fordern SPD-Landesgruppe Baden-Württemberg und IG Metall Baden-Württemberg:
  • Mindestlöhne müssen auch in der Leiharbeitsbranche gelten. Ausländische Leiharbeitsbetriebe müssen durch die Aufnahme in das Entsendegesetz an den Mindestlohn gebunden werden.
  • Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter müssen den Beschäftigten des jeweiligen Entleihbetriebs gleichgestellt werden - zum Beispiel bei Betriebsrenten, Abfindungen oder Weiterbildungen. Diese Forderung wird durch die Initiative der EU-Kommission unterstützt, die vorsieht Leiharbeitnehmer nach einer Einarbeitungszeit von maximal sechs Wochen bei Entgelt und Sozialleistungen mit fest angestellten Beschäftigten gleichzustellen (Prinzip: „equal pay“ und „equal treatment“).
  • Ausnahmeregelungen, die bisher regelmäßig die Forderung nach sogenanntem equal pay (gesetzlich bereits geregelt in § 3 Abs. 1 Nr.3 AÜG) unterlaufen, müssen abgeschafft/entsprechend angepasst werden. In der Praxis wird der Gleichstellungsgrundsatz in der Regel durch die Anwendung von Tarifverträgen suspendiert.
  • Ziel muss aber die Übernahme von Leiharbeitern in die Stammbelegschaft sein, nicht deren Ausgrenzung. Dem Betriebsrat des entleihenden Betriebs muss ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 BetrVG eingeräumt werden, wenn statt Leiharbeit ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis im Betrieb möglich wäre.
  • Die maximale Verleihzeit an einen Betrieb muss wieder begrenzt werden.
  • Es muss per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung eine Höchstquote für die Leiharbeiter innerhalb der Belegschaft festgelegt und Einsatzzwecke vereinbart werden können.
  • Wiederaufnahme des Synchronisationsverbots in das AÜG, damit Leiharbeitsunternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dauerhaft beschäftigen.
 

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