Innenminister Gall: „Das Innenministerium vollzieht den Wechsel“

Veröffentlicht am 27.03.2013 in Landespolitik

„Wir sind vor zwei Jahren mit dem Ziel angetreten, in Baden-Württemberg mehr demokratische Beteiligung zu ermöglichen, die Polizei zukunftsfähig zu machen und die Flüchtlingspolitik humaner zu gestalten.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall am Sonntag, 24. März 2013 in Stuttgart. Das Innenministerium vollziehe den Wechsel.

Junge Menschen bekämen früher die Möglichkeit, sich in demokratische Entscheidungsprozesse einzubringen. So werde das Mindestalter für das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Dies betreffe das aktive Wahlrecht bei Gemeinderats-, Kreistags- und Bürgermeisterwahlen. „Mit dem Bürgerrecht in der Gemeinde können die Jugendlichen wesentlich mehr Einfluss auf die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfelds nehmen“, so Gall.

Darüber hinaus würden Jugendliche ab 16 Jahre weitere Beteiligungsmöglichkeiten bei Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen erhalten. „Diese Bürgerrechte bringen aber auch Pflichten mit sich. Künftig können sie auch zu ehrenamtlicher Mitwirkung in ihrer Gemeinde herangezogen werden“, sagte der Innenminister.

„Die Polizei in Baden-Württemberg leistet hervorragende Arbeit. Aber sie muss bei gleichem Personalkörper mit einer neuen Struktur zukunftsfähig gemacht werden“, betonte Gall. Mit den regionalen Polizeipräsidien werde eine effektive, professionelle und bürgernahe Polizeiarbeit ermöglicht und die Polizeireviere verstärkt. Für die Bürgerinnen und Bürger sei die schnelle und kompetente Reaktion durch die Polizei maßgebend und nicht die Nähe zur polizeilichen Leitungsebene. „Die Polizei bleibt dort, wo der Bürger sie braucht“, betonte der Innenminister.

Mit dem Start des Interessenbekundungsverfahrens sei die nächste Etappe, mit dem die förmlichen Versetzungen mit Wirkung zum 1. Januar 2014 vorbereitet würden, erreicht. Bei den notwendigen Personalveränderungen werde möglichst sozialverträglich vorgegangen und besondere Belastungen für die Beschäftigten mit den bestehenden Ermessenspielräumen weitestgehend vermieden oder ausgeglichen.

Mit Blick auf eine humanere Flüchtlingspolitik sagte Gall: „Asylbewerber dürfen sich nun in Baden-Württemberg frei bewegen und hierbei den Bezirk ihrer Ausländerbehörde vorübergehend verlassen.“ Mit der Abschaffung der sogenannten Residenzpflicht sei ein weiteres Vorhaben aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt, das deutliche Erleichterungen für Asylbewerber mit sich bringe.

Außerdem habe sich das Innenministerium erfolgreich im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz für eine neue gesetzliche, an humanitären Kriterien ausgerichtete stichtagslose Bleiberechtsregelung eingesetzt. Gut integrierten Flüchtlingen solle endlich eine verlässliche Perspektive geboten werden. Speziell die Probleme der Kettenduldung und fehlender Aufenthaltsperspektiven seien durch die bisherigen Bleiberechtsregelungen nicht vollständig gelöst worden. Der Bundesrat habe am Freitag eine Initiative der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein beschlossen. „Nun liegt es in der Hand der Bundesregierung beziehungsweise des Bundestages, dieses wichtige Anliegen der Ländermehrheit aufzugreifen“, sagte Innenminister Gall.

Mit Erlass des Innenministeriums vom 16. April 2012 und vom 24. August 2012 habe das Innenministerium Prüfungskriterien für eine qualifizierte Einzelfallprüfung bei Rückführungen von Personen, die der ethnischen Minderheit der Roma, Ashkali oder Ägypter angehören, in die Republik Kosovo in den Fällen eines langjährigen Aufenthalts in Deutschland vorgegeben. „Damit soll humanitären Belangen dieser Minderheiten aus der Republik Kosovo Rechnung getragen werden“, so Gall.

Nachdem über die Weihnachtszeit von Abschiebungen ausreisepflichtiger Familien abgesehen worden sei, habe das Land auch im Hinblick auf die Wintersituation bis zum 20. März 2013 darauf verzichtet, die Ausreisepflicht bei Familien aus den Balkanländern Serbien, Mazedonien, Kosovo und Bosnien durchzusetzen. Ausgenommen hiervon waren Straftäter.

 

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