Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Gemeinschaftsschule

Veröffentlicht am 13.12.2011 in Landespolitik

Warminski-Leitheußer: „Die Gemeinschaftsschule wird als leistungsstarke und sozial gerechte Schulart Verständnis von Schule und Lernen verändern“

Das grün-rote Kabinett hat heute den Gesetzentwurf für die Änderung des Schulgesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule verabschiedet. Damit bringt die Landesregierung eines ihrer wichtigsten bildungspolitischen Projekte auf den Weg. „Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke, sozial gerechte und demokratischen Werten besonders verpflichtete Schule, die alle Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen können und gefördert werden“, sagte Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Die Gemeinschaftsschule werde dazu beitragen, das Bildungssystem in Baden-Württemberg sozial gerechter zu machen. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern sei Bestandteil des Bildungsangebots der Schule.

Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrates seien die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass im Frühjahr 2012 der Landtag eine Änderung des Schulgesetzes verabschieden kann und somit bereits im Schuljahr 2012/13 rund 30 „Starterschulen“ als Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden könnten, erklärte die Kultusministerin. Die „Starterschulen“ müssten nicht nur langjährige Erfahrungen mit individuellen Lernmethoden vorweisen. Warminski-Leitheußer: „Dem Kultusministerium ist es zudem besonders wichtig, dass bei den Schulen ein überzeugendes pädagogisches Konzept von hoher Qualität vorhanden ist.“ Bei der Liste der „Starterschulen“ für das kommende Schuljahr läuft derzeit noch die Abstimmung zwischen Kultusministerium, Schulen und Schulträgern. Ab dem Schuljahr 2013/14 könnten dann jeweils jährlich weitere Schulen zu Gemeinschaftsschulen werden, sofern die Anträge die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Bei der personellen Ausstattung der Gemeinschaftsschule sieht der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf folgende Festlegungen vor:
  • Die Gemeinschaftsschulen erhalten grundsätzlich die gleiche Ausstattung für die Stundentafel und den Ganztagsbetrieb wie jede andere Schulart. Für die spezifischen Aufgaben der Gemeinschaftsschule, den Umgang mit heterogenen Lerngruppen, erhalten sie zusätzlich zwei Lehrerwochenstunden pro Lerngruppe.
  • Der Gemeinschaftsschule werden pro angefangenem Zug in den ersten 3 Jahren einmalig 6 Stunden zur Verfügung gestellt (1. Jahr: 3 Lehrerwochenstunden (LWS), 2. Jahr: 2 LWS, 3. Jahr: 1 LWS).
  • Für alle Starterschulen sind insgesamt 6 Sonderschuldeputate für Inklusion vorgesehen.
  • Das Deputat für Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen wurde auf 27 LWS festgelegt.
  • Weitere wesentliche Merkmale der Gemeinschaftsschule sind: - Einbeziehung der Eltern in den Schulalltag - Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern in Gemeinde und Region (z.B. Vereine, Wirtschaft, außerschulische Jugendarbeit) - Förderung der Ausbildungsreife - Durchgängige berufliche Orientierung - Übergang in eine berufliche Ausbildung möglich - Inklusive Angebote
„Alle Schülerinnen und Schüler sollen in der Gemeinschaftsschule den individuell besten Bildungserfolg erreichen können“, sagte die Kultusministerin. Die Bildungsstandards der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums würden durch individuelle und kooperative Lernformen in heterogenen Lerngruppen erreicht. „Wir verstehen Bildungspolitik als einen Prozess, der von unten wächst. Dies gilt in besonderem Maße für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort wollen wir beste Bildungschancen für alle schaffen“, betonte Warminski-Leitheußer. „Kinder und Jugendliche zu fördern, ihre Verschiedenheit als Wert anzuerkennen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Potenziale optimal zu entfalten – das sind die Leitgedanken unserer Bildungspolitik“, fuhr die Kultusministerin fort. Das beziehe Kinder mit Behinderungen als Teil unserer Gesellschaft selbstverständlich mit ein. Alle allgemein bildenden weiterführenden Schulen können sich zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule können erstmalig gestellt werden, wenn der Landtag die schulgesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Dies wird voraussichtlich im April 2012 der Fall sein.
 

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