Kultusministerium: 120 Anträge auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule

Veröffentlicht am 26.10.2012 in Landespolitik

Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer: "Die hohe Attraktivität der Gemeinschaftsschule zeigt sich immer stärker. Damit ist offensichtlich: Die Gemeinschaftsschule ist die Schule, die Schüler, Lehrkräfte und Eltern schon lange wollten."

Das Kultusministerium ist sehr zufrieden mit der hohen Zahl an Anträgen für die zweite Tranche der Gemeinschaftsschule für das Schuljahr 2013/2014. 120 Schulträger aus dem Land haben für ihre Kommune einen Antrag bei den Staatlichen Schulämtern eingereicht. 

 

"Die hohe Attraktivität der Gemeinschaftsschule zeigt sich immer stärker. Damit ist offensichtlich: Die Gemeinschaftsschule ist die Schule, die Schüler, Lehrkräfte und Eltern schon lange wollten", erklärte Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Und: "Mit dem weiteren Ausbau der Gemeinschaftsschule im Schuljahr 2013/2014 stärken wir die Innovationskraft und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens und bringen die soziale Gerechtigkeit voran."
 
Die Anträge sind im Land sehr unterschiedlich verteilt. 51 kommen aus dem Regierungsbezirk Stuttgart, 36 aus dem Regierungsbezirk Tübingen, 18 aus dem Regierungsbezirk Freiburg und 13 aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe (siehe Tabelle). Dabei würden jetzt die großen Städte noch stärker zum Zuge kommen als in der ersten Tranche, etwa mit Anträgen aus Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Freiburg, Böblingen, Heilbronn und Ludwigsburg. 
 
Vier von den 120 Anträgen kommen von Realschulen. Dies sei ein weiterer Schritt, diese Schulart einzubeziehen. Zudem sei sicher, dass im nächsten Schuljahr 2014/2015 erheblich mehr Realschulen hinzukommen würden, erklärte Norbert Zeller, Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschule, Schulmodelle, Inklusion im Ministerium. "Es hat sich gezeigt, dass die Realschulen eine längere Vorbereitungszeit benötigen, um das notwendige pädagogische Konzept und die Lernkultur der Gemeinschaftsschule auch organisatorisch umsetzen zu können", erklärte Zeller. Die Stabsstelle will in den nächsten Monaten deshalb stärker auf interessierte Realschulen zugehen und sie auf ihrem Weg zur Gemeinschaftsschule unterstützen. Bei den Gymnasien zeichne sich jetzt vor allem ein starkes Interesse an einer Zusammenarbeit mit Gemeinschaftsschulen ab. So seien für das kommende Schuljahr bereits Kooperationen absehbar, die einen Übergang der Schülerinnen und Schüler auf die Sekundarstufe 2 vorbereiteten, erklärte Zeller. Insgesamt sei bei beiden Schularten deutlich erkennbar, dass das individuelle Lernen ausgebaut werde.
 
Bei der Entscheidung über die Anträge für eine Gemeinschaftsschule werden drei Kriterien geprüft. An erster Stelle steht das pädagogische Konzept an der jeweiligen Schule, also die Frage, inwieweit individualisierte und kooperative Lernformen, die Orientierung des Unterrichts an den Stärken der Schülerinnen und Schüler, Ganztagsunterricht oder Inklusion bereits teilweise umgesetzt werden. "Eltern und Schüler können sicher sein, dass eine hohe Unterrichtsqualität der neuen Schulen an erster Stelle des Bewertungsverfahrens steht, denn wir wollen eine sehr gute Leistungsfähigkeit der Gemeinschaftsschulen erreichen", betonte die Ministerin.
 
Zweites Kriterium ist, ob die baulichen und sächlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule vorhanden sind oder geschaffen werden können, etwa zur Umsetzung der Selbstlernprozesse und der Inklusion. Als drittes Kriterium muss die Schule in längerfristiger Perspektive genügend Schüler aufweisen, um zweizügig zu bleiben. Es müssen also stabil zwei Lerngruppen mit jeweils mindestens 20 Kindern gebildet werden können. Außerdem spielt zusätzlich der öffentliche Personennahverkehr eine Rolle, etwa die Frage, wie die Buslinien vor Ort ausgerichtet sind. 
 
Das pädagogische Konzept wird federführend von den Staatlichen Schulämtern beurteilt. Dabei bewertet ein Team aus zwei Schulräten und externen Experten - darunter Schulleiter oder Mitarbeiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschule - durch Visitationen die pädagogische Arbeit an den Schulen. Letztlich geht es um den Nachweis, dass die pädagogische Konzeption auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Die Schulämter beachten bei der Beurteilung des Antrags auch die Frage, wie die Schullandschaft in der jeweiligen Region aussieht und in Zukunft gestaltet werden könnte. Hier setzt bei Konfliktfällen mit Nachbarkommunen eine Vermittlung ein. Danach bewerten die Regierungspräsidien die schulorganisatorischen Kriterien und unterbreiten dem Ministerium einen Entscheidungsvorschlag, über den bis voraussichtlich Ende Januar 2013 entschieden wird.
 
 

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