Landesregierung beschließt Tariftreuegesetz

Veröffentlicht am 08.05.2012 in Landespolitik

„Mit dem Tariftreuegesetz kommen wir unserem Ziel, Baden-Württemberg zum Musterland für Gute Arbeit zu machen, ein großes Stück näher“

„Mit dem Tariftreuegesetz geben wir dem Wettbewerb eine soziale Leitplanke, von der Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren. Unternehmen, die mit Lohndumping erfolgreich sein wollen, kommen bei öffentlichen Aufträgen von Land und Kommunen nicht mehr zum Zug“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am Dienstag (8. Mai 2012) in Stuttgart. Der Ministerrat hatte zuvor beschlossen, den Entwurf des Tariftreuegesetzes zur Anhörung freizugeben.

„Mit dem Tariftreuegesetz kommen wir unserem Ziel, Baden-Württemberg zum Musterland für Gute Arbeit zu machen, ein großes Stück näher“, erklärte Minister Schmid. „Wir leisten unseren Beitrag für Arbeitsplätze mit angemessenen sozialen Schutz und fairen Einkommensniveau.“

Nach dem Gesetzesentwurf sollen öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten Tariflöhne bezahlen. Der Gesetzentwurf sieht einen vergabespezifischen Mindestlohn von 8,50 Euro als absolute Untergrenze vor. Die Landesregierung wird diese Untergrenze im Dialog mit Gewerkschaften und Arbeitnehmern anpassen. Die Tarifautonomie bleibt unangetastet.

„Das Tariftreuegesetz unterbinde Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und schaffe faire Voraussetzungen für alle Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Bisher zwang das Gebot der Wirtschaftlichkeit öffentliche Auftraggeber dazu, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu berücksichtigen. Unternehmen, die ihren Beschäftigten Tariflöhne bezahlten, entstand dadurch gegenüber Unternehmen mit untertariflich entlohnten Beschäftigten ein Wettbewerbsnachteil.

„Es war höchste Zeit, dass Baden-Württemberg - wie schon andere Bundesländer zuvor – eine faire öffentliche Ausschreibungspraxis gewährleistet“, sagte Wirtschaftsminister Schmid. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen forderten die Wirtschaftspolitik im Land seit Jahren dazu auf, gegen das wettbewerbsverzerrende Lohndumping vorzugehen und fair entlohnende Unternehmen nicht gegenüber Billig-Konkurrenz zu benachteiligen. „Weil Lohndumping tarifgebundene Arbeitsplätze gerade in mittelständischen Betrieben gefährdet, flankieren wir mit dem Tariftreuegesetz unsere Mittelstandsförderung“, so Wirtschaftsminister Schmid.

Mit dem Tariftreuegesetz werden für die vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfassten öffentlichen Aufträge des Landes Baden-Württemberg, der kommunalen Auftraggeber sowie sonstiger öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg Aufträge vergeben, Tariftreueregelungen festgeschrieben. Die Regelungen enthalten eine Bindung an die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz fixierten Löhne. Im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs wird die Tariftreuepflicht dahingehend konkretisiert, dass einer der in Baden-Württemberg in dieser Branche geltenden und repräsentativen Tarifverträge angewandt wird. Darüber hinaus wird eine Mindestentgeltverpflichtung vorgegeben, die dort gilt, wo die Tariftreuepflicht nicht greift oder für die Beschäftigten zu ungünstigeren Entgelten führen würde. Auch Nachunternehmen müssen diesen Regelungen unterworfen werden.

Weitere Informationen: Den vollständigen Gesetzesentwurf finden Sie unter www.mfw.baden-wuerttemberg.de

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