Landesregierung richtet Wohnraumförderung komplett neu aus

Veröffentlicht am 27.10.2011 in Landespolitik

Mietwohnraumförderung wird mehr als verdoppelt

Weg ins Wohneigentum für einkommensschwächere Familien wird durch sozialen Ausgleich der Mehrbelastungen aus der Grunderwerbsteuererhöhung erleichtert

"Die Landesregierung stärkt mit einer kompletten Neuausrichtung der Wohnraumförderung die Versorgung mit bezahlbarem und energetisch saniertem Wohnraum im Land. Die Mietwohnraumförderung wird mehr als verdoppelt.“ Dies sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid heute in Stuttgart. „Zugleich schaffen wir einen sozialen Ausgleich der Grunderwerbsteuererhöhung, um beim Wohneigentum Mehrbelastungen für einkommensschwächere Haushalte abzufedern“, so Schmid.

Der Ministerrat beschloss am Dienstag, 25. Oktober, mit insgesamt 70,12 Millionen Euro für die Wohnraumförderung im Programmjahr 2012, darunter 25 Millionen Euro aus den Mehreinnahmen durch die Grunderwerbsteuererhöhung, die Wohnungspolitik in Baden-Württemberg auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen neu auszurichten. „Mit der Neuausrichtung und finanziellen Stärkung der Wohnraumförderung um 45 Prozent rückt die neue Landesregierung die Wohnungspolitik wieder zurück in den Fokus“, so Schmid. "Neue Mietwohnungen sollen vor allem in den Ballungszentren entstehen, also dort, wo preiswerter Wohnraum knapp ist“, erklärte Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid. Die bisherige Begrenzung der Wohnraumförderung auf Groß- und Universitätsstädte sowie Hochschulstandorte entfällt und die Förderung wird auf Verdichtungsräume als Ganzes erweitert. Dabei macht sich die Landesregierung für den Bau barrierefreier Wohnungen stark. Neu zu errichtende Mietwohnungen müssen zudem einen erhöhten energetischen Standard einhalten: deren Energieverbrauch muss mindestens 30 Prozent unter den derzeitigen gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) liegen. Das kommt über die Nebenkosten auch den Mietern zu Gute. Durch die Neuausrichtung verdoppeln sich die Mittel für die Soziale Mietwohnraumförderung auf insgesamt 36 Millionen Euro. "Mehr Energieeffizienz heißt weniger Nebenkosten: die Förderung der energetischen Sanierung vorhandener Mietwohnungen reduziert Energiekosten und senkt die so genannte zweite Miete. So entlasten wir Mieter finanziell durch ökologische Ausrichtung des Förderangebots“, sagte Minister Schmid. Als erstes Flächenland ermöglicht Baden-Württemberg Wohnungseigentümergemeinschaften den Zugang zu den Finanzierungsangeboten der KfW, namentlich für energetische Sanierungen oder den behindertengerechten Umbau. Während dieser Zugang bislang außerordentlich erschwert war, schafft die Landesregierung ein landesweites und allgemein zugängliches Durchleitungsangebot der L-Bank für so genannte Verbandsfinanzierungen. Der Beschluss des Ministerrats sieht folgende Aufteilung des Gesamtfördervolumens von 70,12 Millionen Euro auf die zentralen Förderbereiche vor:
  • Allgemeine Sozialmietwohnraumförderung: 33 Mio. Euro
  • Mietwohnraumförderung für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung: 3 Mio. Euro
  • Wohneigentumsförderung 34 Mio Euro
  • Bürgschaften im Zuge der Durchleitung der KfW-Förderangebote an Wohnungseigentümergemeinschaften 0,12 Mio. Euro.
 

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