Mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung vor Ort

Veröffentlicht am 22.04.2015 in Landespolitik

Die Landesregierung hat sich auf die grün-rote Flagge geschrieben, die Transparenz von Verwaltungshandeln zu erhöhen und die Beteiligungsmöglichkeiten auf der kommunaler Ebene für die gesamte Bevölkerung zu verbessern. Die entsprechende Fortentwicklung der baden-württembergischen Gemeindeordnung liegt nun seit wenigen Wochen auf dem Tisch und war Anlass für die beiden Koalitionsabgeordneten Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Grüne) und Thomas Funk (SPD), sich darüber mit den Bürgermeistern im Wahlkreis Sinsheim auszutauschen.

Nach der Begrüßung im Wiesenbacher Bürgerhaus durch Erik Grabenbauer als Koordinator des Bürgermeistersprengels kam man auch gleich aufs Grundsätzliche zu sprechen, denn schließlich ist Baden-Württemberg innerhalb Deutschlands bislang Schlusslicht, was Bürgerbeteiligung angeht.

So soll laut den Parlamentariern die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene erweitert werden, indem bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden die Quoren gesenkt, die Fristen verlängert und die Verfahren vereinfacht werden. Zudem werden Bürgerantrag und Bürgerversammlung auf alle Einwohner erweitert.

Fraktionen in kommunalen Vertretungsorganen und ihre Rechte werden erstmals näher definiert. Früher Informationszugang spielt dabei ebenso eine Rolle wie die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schließlich werden auch die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Gemeindeordnung verbindlich geregelt und die Rechte der Jugendvertretungen erweitert.

„Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene soll gestärkt werden, indem bei Bürgerbegehren das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt wird“, unterstrichen Funk und Schneidewind-Hartnagel. „Bürgerentscheide werden dadurch sicherlich seltener an diesem Zustimmungsquorum scheitern.“

Neu ist auch der Anwendungsbereich auf die Einleitung des Bauleitplanverfahrens – was in anderen Bundesländern bereits üblich ist. „Gerade durch den Ausschluss der Bauleitplanungen war es vielen Bürgerinnen und Bürgern bislang verwehrt, ein Bürgerbegehren zu beantragen.

„Durch die neue Regelung werden Bürgerbegehren praktikabler und bieten dennoch genügend Sicherheit für die planende Kommune“, betonte Funk und verwies darauf, dass diese Punkte in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags von Regierungs- und Oppositionsfraktionen gemeinsam vereinbart wurden. Der Prozess sei aber noch nicht abgeschlossen und Veränderungen möglich.

Schneidewind-Hartnagel räumte ein, dass sich die Diskussionen in den Gemeinderäten durch die Gemeindereform möglicherweise veränderten – ihrer Meinung nach zum Besseren.

Wie zu erwarten hakten etliche Rathauschefs kritisch nach. Ob denn die geplante Reform der Gemeindeordnung nicht Auswirkungen auf die Gemeinderatsentscheidungen haben könne – wenn etwa sieben Prozent der Bürgerinnen und Bürger einen Beschluss des Gremiums kippen könnten.

Funk stellte klar, dass gefällte Entscheidungen Bestand hätten. Er wünsche sich, dass Bürgerbegehren nicht in erster Linie gegen etwas gerichtet seien, sondern sich für etwas einsetzen würden. Es gehe auch darum, Bürgerbeteiligung ernst zu nehmen.

Sorgen vor einer Überreglementierung oder der Aufgabe gewachsener Strukturen ließen die Abgeordneten ebenso wenig gelten wie die Befürchtung, die geplante Änderung der Gemeindeordnung werde die Kandidatensuche für die Kommunalparlamente erschweren.

Für Funk und Schneidewind-Hartnagel wird die Position der Gemeinderäte vielmehr gestärkt. Es werde leichter, Anliegen einzubringen. Die Kostenerstattung bei der Kinderbetreuung und der Pflege Angehöriger verbessere die Vereinbarkeit von Familie und Mandat. „Damit senken wir Hürden, die heute junge Menschen in der Familiengründung von einer Kandidatur abhalten“ so Schneidewind-Hartnagel.

Ein weiteres wichtiges Anliegen des Gesetzentwurfs ist die Transparenz kommunaler Gremiensitzungen. „Wir wollen zu mehr öffentlicher Beratung ermutigen“, betonten Funk und Schneidewind-Hartnagel. Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Beschlüsse kommunaler Gremien sollen künftig auch im Internet veröffentlicht werden. Viele Kommunen praktizierten die Gesetzesinhalte schon seit Jahren.

„Wir sind deshalb mit Ihnen überzeugt, dass vor Ort nur der geringste Teil nichtöffentlich beraten wird. Es soll aber auch Kommunen im Land geben, in denen das anders ist", so die Koalitionsvertreter. Allerdings sagten die Abgeordneten zu, sich für moderatere Fristenregelungen einzusetzen und die offenen Fragen im Zusammenhang mit der Informationspraxis im Amtsblatt aufzugreifen.

Wie beim Fraktionsstatus bleibe es dabei, dass auch künftig Vieles im Ermessen der Kommune liegt. Der Gleichheitsgrundsatz bleibe gewahrt, Sonderrechte für Einzelne werde es nicht geben.

„Im Übrigen“, so Funk und Schneidewind-Hartnagel abschließend, „machen wir in Baden-Württemberg nichts, was sich nicht schon anderswo in der kommunalen Praxis bewährt hat.“

 

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