Resolution des Landesvorstandes der SPD Baden-Württemberg zu Stuttgart 21

Veröffentlicht am 25.02.2013 in Landespolitik

Bei seiner Sitzung am Samstag, den 23. Februar 2013, hat der Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg folgende Resolution mit großer Mehrheit beschlossen.

1. Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 im Jahr 2011 gilt. Die SPD hat diese Form direkter Bürgerbeteiligung damals erfolgreich initiiert und durchgesetzt. Bestandteil der damaligen Diskussionen und Abwägungen waren auch etwaige Mehrkosten des Projekts. Eine Infragestellung der Volksabstimmung lehnen wir ab. Das Land führt keine Ausstiegsdiskussionen.

2. Der Kostendeckel gilt. Wir stehen zu dem in den Finanzierungsverträgen vereinbarten Landesanteil von maximal 931 Millionen Euro. Eine darüber hinaus gehende finanzielle Beteiligung des Landes an aufgetretenen und ggf. weiteren Mehrkosten lehnen wir ab.

3. Was den in der Diskussion befindlichen Flughafenbahnhof betrifft, so ist durch den von der Landesregierung initiierten Filderdialog eine neue Variante konsensfähig geworden. Diese ist der bisherigen Planung überlegen. Vor diesem Hintergrund sehen wir darin eine Sondersituation und befürworten - nach Prüfung durch die Landesregierung - eine anteilige Beteiligung des Landes an dieser neuen Variante. Wir werden dazu das Gespräch mit unserem Koalitionspartner suchen.

4. Wir sehen alle Projektpartner (also die Deutsche Bahn AG, das Land, die Region Stuttgart und die Landeshauptstadt) gefordert, die Kostenrisiken von Stuttgart 21 gemeinsam zu minimieren.

5. Wir weisen ausdrücklich auf die Funktion und Aufgabe der Deutschen Bahn AG als Bauherrin des Projekts hin. Das Land trägt keine Verantwortung oder Mitverantwortung für die Bautätigkeiten. Die Deutsche Bahn AG baut - und das Land leistet einen finanziellen Beitrag.

 

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