Solidarische Absicherung des Pflegerisikos

Veröffentlicht am 28.04.2007 in Pressemitteilungen

Beschluss des SPD-Landesvorstands - von Hilde Mattheis MdB und Katrin Alpeter MdL

Ausgangslage Die Pflegeversicherung hat sich bewährt. Sie garantiert beim Eintreten von Pflegebedürftigkeit eine Mitfinanzierung pflegerischer Leistungen. Diese Absicherung des Pflegerisikos ist weiterhin notwendig, allerdings besteht Reformbedarf hinsichtlich des Pflegebegriffs, der Strukturen und der Leistungen sowie der Finanzierung. Bund und Land sind gleichermaßen in der Pflicht, diese Reformen einzuleiten. Reform des Pflegebegriffs Ein neuer Pflegebegriff muss von einem ganzheitlichen Menschenbild ausgehen und damit die bisher fast ausschließliche Ausrichtung auf körperbezogene Hilfestellungen überwinden. Er muss den Hilfe- bzw. Teilhabebedarf umfassend feststellen und auch psychische und soziale Aspekte berücksichtigen. Dieser erweiterte Pflegebegriff erfordert die Neujustierung der Pflegestufen. Strukturreformen Die derzeitige starre Trennung der Angebotsstrukturen der Pflege wird den Bedürfnissen derer, die einen Hilfebedarf haben, nicht mehr gerecht. Erforderlich sind Netzwerkstrukturen auf kommunaler Ebene, die ein Beratungs- und Versorgungsangebot bieten und das isolierte Nebeneinander von Institutionen, Professionen in der Pflege und ehrenamtlich Tätigen in der Pflege aufheben. Folgende Punkte stehen im Vordergrund unserer Zielvorstellungen:
  • Sozialraumplanung/Planung von Pflegeangeboten der Kommunen und Länder mit dem Ziel, unabhängige, niedrigschwellige Beratungs- und Versorgungsnetze und aufsuchende Sozialarbeit anzubieten.
  • Schaffung von flexiblen Wohnformen und flexiblen Wohnraumes, um bei Bedarf Kombinationen der verschiedensten Service- und Hilfeangebote zu integrieren.
  • Schulung und Begleitung ehrenamtlich Engagierter und ihre Einbindung in professionelle Strukturen.
Reform der Leistungen Seit Bestehen der Pflegeversicherung sind die Höhe der Leistungen und die Bedingungen für den Anspruch der Leistungen unverändert. Hieraus und aus den oben benannten Reformnotwendigkeiten ergeben sich folgende Punkte für die Reform der Leistungen:
  • Dynamisierung der Leistungen, nach einer einmaligen Anhebung gekoppelt an die Kostensteigerung.
  • Übergangsweise, bis zum Wirken des neuen Pflegebegriffs, besondere Leistungen für Menschen mit Demenz.
  • Neujustierung der Leistungen für ambulante und stationäre Pflege.
Finanzreform Unser Ziel bleibt weiterhin die Bürger/innenversicherung Pflege, die das Pflegerisiko solidarisch absichert und die Restparität wahrt. Für sofortige Verbesserungen zu Gunsten der Pflegebedürftigen und zum Aufbau einer Demografiereserve sind Beitragserhöhungen, die paritätisch finanziert werden und ergänzende Steuermittel nicht auszuschließen. Wir fordern einen Solidarbeitrag der privaten Pflegeversicherung an die soziale Pflegeversicherung. Den Aufbau eines individuellen Kapitalstocks und eine einkommensunabhängige Kopfpauschale lehnen wir ab. Anforderung an das Land Die Schaffung geeigneter Infrastruktur ist Aufgabe der Länder. Die Landesregierung hat Daseinsvorsorge zu betreiben und ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Gleiches gilt für die Altenpflegeausbildung. Die bundeseinheitlichen Regelungen müssen im Interesse von Pflegebedürftigen und Pflegekräften wirksam werden. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die einzelnen Bundesländer zwar nach geltendem Recht (SGB XI, § 75 Abs. 3 Satz 1) verpflichtet sind, landesweit den Personalbedarf in der Altenpflege zu ermitteln, aber eine solche Bedarfsermittlung bzw. landesweite Personalrichtwerte bislang nur unzureichend umgesetzt haben. Wir lehnen jede Verschlechterung des bisher geltenden Heimrechtes ab. Dies gilt insbesondere für die Fachkraftquote und die seither bestehenden Qualitätsstandards.
 

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