SPD-Landeschef in Baden-Württemberg fordert Sonderabgabe für Banken

Veröffentlicht am 16.01.2010 in Bundespolitik

Nils Schmid: „Warten auf internationale Absprache ist eine billige Ausrede fürs Nichtstun.“

Angesichts des Widerstands von Kanzlerin Merkel und der CDU/FDP-Koalition gegen eine Sondersteuer auf Bonus-Zahlungen fordert der baden-württembergische SPD-Landesvorsitzende Nils Schmid eine Sonderabgabe für Banken. „Die Verursacher der Finanzkrise müssen ihren Beitrag leisten“, sagte Schmid am Wochenende.

Nachdem in den USA, Großbritannien und Frankreich Maßnahmen ergriffen worden seien, um über Bonus-Sondersteuern oder spezielle Abgaben die Banken an ihrer Rettung durch den Staat zu beteiligen, sei es höchste Zeit, auch in Deutschland zu handeln. „Den dauernden Verweis auf internationale Abstimmungsprozesse, Monitoring und Evaluierung versteht kein Mensch“, so der SPD-Chef. „Es war der deutsche Staat, der eine unbegrenzte Garantie für die deutschen Kundengelder abgegeben hat und der über den SoFFin und über Bad Banks die Banken gerettet hat. Daher ist es höchste Zeit, auch in Deutschland die Banken zur Finanzierung heranzuziehen.“

Konkret schlägt Schmid vor, das bewährte Instrument der Sonderabgabe anzuwenden. Die Banken sollen durch diese Abgabe die Stabilisierung des Finanzsektors selbst stärker bezahlen als bisher und damit den Steuerzahler entlasten. Ansatzpunkt sei der zurzeit noch freiwillige Sicherungsfonds der deutschen Banken, der sich bei der HRE-Rettung als hoffnungslos unterfinanziert herausgestellt hat.

Schmid möchte mit dieser Sonderabgabe die Banken verpflichten, ausreichend Vorsorge in diesem Sicherungsfonds zu schaffen. Mit der Verwendung der Sonderabgabe für die Stabilität des Finanzsystems werde dabei auch das Kriterium der „gruppennützigen Verwendung“ erfüllt, das das Bundesverfassungsgericht für diese Abgaben aufgestellt hat. „Banken zahlen für ihre Sicherheit“, so Schmid.

Die Sonderabgabe soll an der Ertragslage der Bank anknüpfen und sich nach dem Risiko der von der jeweiligen Bank getätigten Anlagen bemessen. Darüber hinaus müsse auch berücksichtigt werden, in welchem Maße ein Institut über Bonuszahlungen die eigene Finanzkraft schwächt und Anreize für an kurzfristigen Gewinnen orientiertes Verhalten setzt.

 

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