Abschaffung der Studiengebühren ist auf der Zielgeraden

Veröffentlicht am 30.11.2011 in Landespolitik

Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum Sommersemester 2012 in den Landtag eingebracht. „Baden-Württemberg ist auf der Zielgeraden zu einem gebührenfreien Studium. Die Landesregierung hat in der Anhörungsphase viel Zuspruch dafür erhalten, dass den Hochschulen insgesamt ein voller und dynamisierter Ausgleich des Gebührenaufkommens garantiert werden soll. Dies ist angesichts steigender Studierendenzahlen ein starkes Signal an Hochschulen und Studierende. Ein erleichterter Hochschulzugang und gute Studienbedingungen sind gleichermaßen wichtig“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Das Land werde den Hochschulen zweckgebunden Qualitätssicherungsmittel für Studium und Lehre zur Verfügung stellen, die an die Entwicklung der Studierendenzahl geknüpft seien. Zur Verwendung dieser Mittel sei das Einvernehmen einer Vertretung der Studierenden erforderlich. Dadurch werde die Mitverantwortung der Studierenden gestärkt.

Freiheit und Flexibilität der Verwendung der Qualitätssicherungsmittel

„Die Hochschulen sollen bei der Verwendung der Qualitätssicherungsmittel größtmögliche Freiheit und Flexibilität erhalten. Qualitätssicherungsmittel, die in einem Kalenderjahr nicht ausgegeben wurden, sollen nicht verfallen, sondern im nächsten Jahr wieder zur Verfügung stehen. Dies galt für die Studiengebühren und soll auch für die Qualitätssicherungsmittel gelten“, sagte die Ministerin.

Die Hochschulen könnten die Mittel – wie bisher die Gebühreneinnahmen – auch für Personal verwenden. Dies gelte auch für unbefristete Arbeitsverhältnisse. Ministerin Bauer: „Die Beschäftigung von Lehrpersonal ist ein zentraler Punkt zur Sicherung der Qualität von Studium und Lehre. Wir wollen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die bisher aus Studiengebühren bezahlten unbefristet Beschäftigten künftig aus Qualitätssicherungsmitteln bezahlt werden können“. Derzeit gebe es unbefristete Beschäftigungsverhältnisse aus Studiengebühren in einem Umfang von rund 464 Stellen. In definiertem Rahmen soll es den Hochschulen der Ministerin zufolge möglich sein, aus Qualitätssicherungsmitteln auch neue unbefristete Verträge zu finanzieren.

Die bisher bestehende allgemeine Gebührenpflicht für konsekutive Masterstudiengänge - Studiengänge, die unmittelbar ein vorangegangenes Bachelorstudium fortsetzen und fachlich vertiefen - entfällt mit dem neuen Gesetz. Für weiterbildende Masterstudiengänge, die eine Berufsphase voraussetzen, können die Hochschulen wie bisher selbst Gebühren festsetzen. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Hochschulen für bereits eingerichtete sogenannte nicht-konsekutive Masterstudiengänge weiterhin Gebühren erheben können.

Aufhebung der Pflicht zur Durchführung von Studierfähigkeitstests oder Auswahlgesprächen

Neben der Abschaffung und Kompensation der Studiengebühren enthält das Gesetz verschiedene weitere hochschulrechtliche Regelungen. Unter anderem soll die Verpflichtung der Hochschulen, bei der Auswahl von Studienbewerberinnen und -bewerbern für zulassungsbeschränkte Studiengängen ab dem Wintersemester 2011/2012 das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests oder Auswahlgespräch zu berücksichtigen, aufgehoben werden.

Die erste Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag von Baden-Württemberg ist am 8. Dezember vorgesehen.

Seit Sommersemester 2007 müssen die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren wurden letztmals zu diesem Wintersemester erhoben. Ab dem Sommersemester 2012 will das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation bezahlen, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird. Die Hochschulen müssen diese Qualitätssicherungsmittel dann zweckgebunden für Studium und Lehre verwenden. Alle Maßnahmen, die aus diesen Mitteln finanziert werden, sind gemäß dem Gesetzentwurf kapazitätsneutral. Das bedeutet: Die Qualitätssicherungsmittel führen nicht zu einer höheren Anzahl von Studierenden, sondern zu einer höheren Qualität in Studium und Lehre. Über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel soll im Einvernehmen mit den Studierenden entschieden werden.

Die Kompensation beläuft sich auf 280 Euro pro Semester für jeden Studierenden und jede Studierende in einem grundständigen Studiengang oder in einem konsekutiven Masterstudiengang an den staatlichen Hochschulen und der Filmakademie, Popakademie und Akademie für Darstellende Kunst. Dieser Betrag berücksichtigt Ausnahmen und Befreiungen von landesweit rund 44 Prozent in den letzten beiden Jahren.

Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

 

Homepage SPD Rhein-Neckar

News-Ticker

20.06.2026 12:14 Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag
117 Millionen Menschen auf der Flucht Gabriela Heinrich, menschenrechtspolitische Sprecherin: Am 20. Juni, dem Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen, wird daran erinnert, dass Millionen Menschen gezwungenermaßen ihre Heimat verlassen mussten. Hinter den Zahlen stehen persönliche Geschichten und individuelle Schicksale. „Aktuell sind weltweit über 117 Millionen Menschen auf der Flucht, darunter viele Kinder, oftmals ohne die Begleitung… Gabriela Heinrich zum Weltflüchtlingstag weiterlesen

18.06.2026 12:25 „Fatales Signal an Kommunen und Verbraucher:innen“
Rechte Mehrheit im EU-Parlament stellt Vereinbarung für sauberes Wasser infrage Das Europäische Parlament hat heute eine Resolution zur Umsetzung der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) verabschiedet. Die in der vergangenen Legislatur beschlossene Vereinbarung zur Verbesserung der Wasserqualität sieht Vorschriften für eine durch Unternehmen gestützte Finanzierung der sogenannten 4. Reinigungsstufe vor. An dieser finanziellen Großaufgabe sollen vor allem Kosmetik-… „Fatales Signal an Kommunen und Verbraucher:innen“ weiterlesen

18.06.2026 12:16 Annika Klose zum Arbeitszeitgesetz
Arbeitszeitgesetz: Flexibilisierung ist keine Einbahnstraße Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die neue Arbeitszeitregelung keine Ausweitung der Arbeitszeit gegen den Willen der Beschäftigten sein darf, so Annika Klose. „Wir haben im Koalitionsvertrag explizit vereinbart, dass eine solche Reform auch und gerade im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgestaltet werden muss. Dass es also auch… Annika Klose zum Arbeitszeitgesetz weiterlesen

18.06.2026 11:18 Gabriela Heinrich zum Internationalen Tag gegen Hetze
Zum Internationalen Tag gegen Hetze: Hassrede bekämpfen, Zusammenhalt stärken Gabriela Heinrich, menschenrechtspolitische Sprecherin: Seit fünf Jahren rufen die Vereinten Nationen jeweils am 18. Juni den Internationalen Tag der Bekämpfung von Hetze aus. Sie machen so auf die wachsende Verbreitung von Hassrede aufmerksam und weisen auf Maßnahmen hin, Hassrede zu bekämpfen und den gegenseitigen Respekt zu… Gabriela Heinrich zum Internationalen Tag gegen Hetze weiterlesen

17.06.2026 12:19 Esra Limbacher zur EU-Entscheidung über Veggie-Burger
Politisch-ideologischer Nachhilfeunterricht ist nicht nötig Das vom EU-Parlament beschlossene Verbot für Fleischbezeichnungen wie ‚Veggie-Speck‘ oder ‚Veggie-Hühnchen‘ ist falsch und wird Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren. Dass Begriffe wie ‚Veggie-Burger‘ oder ‚Veggie-Wurst‘ auch künftig zulässig bleiben, ist richtig. Die Entscheidung beendet hoffentlich eine Scheindebatte, die viel politische Energie verschwendet hat. „Das EU-Parlament hat bestätigt, dass Begriffe wie… Esra Limbacher zur EU-Entscheidung über Veggie-Burger weiterlesen

Ein Service von info.websozis.de