Blick nach Berlin: Tarifstärkungsgesetz, Startchancen-Programm und gegen Gehsteigbelästigungen

Veröffentlicht am 23.04.2024 in Bundespolitik

Für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen: Tarifvertragsgesetz ist 75 Jahre alt!

Am 9. April 2024 feierte das Tarifvertragsgesetz sein 75-jähriges Bestehen. Seit seiner Einführung im Jahr 1949 legt es die Rahmenbedingungen für Tarifverhandlungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften fest. Diese Tarifverträge sind seit jeher Garanten für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen, und sie spielen eine entscheidende Rolle bei der sozial-ökologischen und digitalen Transformation unserer Wirtschaftsordnung.

Trotz ihrer Bedeutung ist die Tarifbindung in den letzten Jahrzehnten rückläufig. Nur noch etwa die Hälfte der Beschäftigten arbeitet in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen - das ist uns deutlich zu wenig! Deshalb setzen wir uns dafür ein, dieses wichtige Instrument zu stärken. Wir werden ein Tarifstärkungsgesetz auf den Weg bringen, das unter anderem eine Tariftreueregelung enthält. Dadurch wollen wir sicherstellen, dass Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten faire Tarife zahlen.

Beispielhaft zeigen SPD-regierte Länder wie das Saarland, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern bereits, wie es geht, indem sie entsprechende Landes-Tariftreuegesetze umsetzen. Nun ist es höchste Zeit, dass sich auch die Bundesregierung auf ein Bundes-Tariftreuegesetz einigt - ein wichtiger Schritt für mehr Tarifbindung und gerechtere Arbeitsbedingungen.

 

Eine Chance für jedes Kind - Start des Startchancen-Programms!

In kaum einem Land ist der Bildungserfolg so sehr vom Elternhaus abhängig wie in Deutschland. Doch wir glauben fest daran, dass jedes Kind die gleichen Startchancen verdient – unabhängig von seiner Herkunft. Daher brauchen gerade Schulen in angespannten sozialen Lagen mit einer hohen Zahl von armutsgefährdeten Kindern mehr Unterstützung. Mit dem Startchancen-Programm lösen wir ein weiteres Wahlversprechen ein und setzen das bedeutendste bildungspolitische Projekt dieser Koalition um.

Was bedeutet das konkret? Über die nächsten zehn Jahre hinweg werden jährlich eine Milliarde Euro vom Bund direkt an bis zu 4.000 Schulen fließen. Und das Beste daran? Die Länder verdoppeln diesen Betrag, sodass insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Aber das ist noch nicht alles! Das Geld wird nach Sozialkriterien an die Schulen verteilt, was einen echten Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik darstellt. Dabei gehen 60 Prozent der Unterstützung an Grundschulen und 40 Prozent an weiterführende Schulen. Die Schulen haben die Möglichkeit, in moderne Lernumgebungen zu investieren, Schulsozialarbeiter:innen zu finanzieren und erhalten Chancenbudgets zur freien Verfügung.

 

Frauenrechte verteidigen: Neuer Gesetzentwurf gegen Belästigung von Schwangeren!

Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung, insbesondere wenn es um den ungestörten Zugang zu Beratungsstellen und ärztlichen Praxen während der Schwangerschaft geht. Leider werden schwangere Frauen in Not- oder Konfliktsituationen auf ihrem Weg zur Beratung immer wieder von Abtreibungsgegner:innen belästigt und massiv unter Druck gesetzt.

Wir setzen diesem frauenfeindlichen Verhalten nun ein Ende! Wir beraten derzeit über einen neuen Gesetzentwurf, der Gehsteigbelästigungen gegenüber schwangeren Frauen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro sanktioniert. Mit diesem Schritt stärken wir die Selbstbestimmung von Frauen und setzen ein klares Zeichen gegen Belästigung.

 

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