Zwischenbilanz der Landesregierung | Rainer Stickelberger: Der Gerechtigkeit dienen

Veröffentlicht am 25.11.2013 in Landespolitik

Traditionell ist die Justizpolitik weniger ideologisch geprägt als andere Bereiche. Das ist gut so, denn als dritte Gewalt hat die Justiz den Auftrag, Recht zu sprechen und der Gerechtigkeit zu dienen. Es bedeutet aber nicht, dass in Baden-Württemberg vor zweieinhalb Jahren keine Veränderungen nötig waren. Das waren sie, wir sind sie angegangen, inzwischen wirkt der Wechsel.

Zum Beispiel im Justizvollzug. In keinem anderen Bereich finden gravierendere staatliche Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger statt. Es geht um Resozialisierung, um innere Sicherheit und Rechtsfrieden. Diesen Aufgaben muss sich der Staat selbst stellen, er darf sie nicht an Private delegieren und damit Interessenkonflikte riskieren. Den Vertrag mit der privaten Dienstleistungsfirma der Justizvollzugsanstalt Offenburg haben wir daher gekündigt, ab Juni 2014 wird die Anstalt ausschließlich mit staatlichem Personal betrieben.

In Offenburg wie auch in den anderen JVAen des Landes spielen verstärkt Therapie- und Schulungsmöglichkeiten für die Inhaftierten ein Rolle. Für den Bereich der Sicherungsverwahrung hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 4. Mai 2011 einen Anspruch auf Therapie und Behandlung ausdrücklich festgeschrieben. Außerdem forderte es, dass sich die Sicherungsverwahrung von der Strafhaft abhebt. Dem sind wir nachgekommen: Zum einen mit dem Gesetz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung, zum anderen mit dessen praktischer Umsetzung in einem eigenständigen Gebäude auf dem Gelände der JVA Freiburg.

Daueraufgabe ist und bleibt für uns die Bekämpfung der Jugendkriminalität. Die Häuser des Jugendrechts haben sich dabei als probates Mittel erwiesen.

Doch nicht nur im Justizvollzug, auch bei der Verfolgung von Dopingstraftaten ging es voran: Im April 2012 nahm eine neue Schwerpunktstaatsanwaltschaft die Arbeit auf, allein im ersten Jahr führte sie 519 Ermittlungsverfahren. Das ist eine Menge. Es zeigte sich aber auch: Das bestehende Instrumentarium zur strafrechtlichen Dopingbekämpfung genügt nicht. Dopende Berufssportler, die ehrliche Konkurrenten um Prämien und Sponsorengelder betrügen, sind mit dem Strafrecht kaum zu belangen. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Einführung des Straftatbestands „Dopingbetrug“ vorsieht.

Mehr Mitbestimmung in der Justiz

Die Landesregierung hat sich der Politik des Gehörtwerdens verschrieben. Das gilt nicht nur vor der Haustür, das gilt auch dahinter. Deshalb habe ich für die Änderung des Landesrichtergesetzes alle Betroffenen einbezogen. Das mag für manche neu gewesen sein, doch es hat sich gelohnt. Vor allem die Mitbestimmung des Präsidialrats, den der Sozialdemokrat Wolfgang Schieler einst einführte, geht nun weiter als bislang.

Die justizinterne Anhörung zum Gesetzesvorhaben hat aber nicht nur wertvolle Hinweise für das neue Gesetz gebracht, sondern auch weitere Aufgaben. Denn es kam der Wunsch nach einer Stufenvertretung auf. Nun untersuchen wir, ob auch in sozialen und sonstigen Angelegenheiten mehr Mitbestimmung – etwa durch eine solche Stufenvertretung – möglich ist. Dass wir dabei weiterhin in engem Dialog mit den Betroffenen stehen, ist ebenso selbstverständlich wie die Beteiligung der Betroffenen bei der derzeit laufenden Evaluation der Bewährungs- und Gerichtshilfe.

Mieterschutz stärken

Baden-Württemberg gilt zwar als das Land der Häuslebauer. Doch das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch viele Mieter gibt. Ich bin der Ansicht, dass deren Rechte zuletzt zu kurz gekommen sind. Um das zu ändern, haben wir verschiedene Initiativen gestartet; unter anderem haben wir einen Gesetzentwurf zum Maklerrecht eingebracht. „Wer den Makler bestellt, bezahlt ihn auch“, lautet der Grundsatz, den er festschreibt – ein Anliegen, das nun auch auf Bundesebene ernsthaft thematisiert wird.

In den kommenden Monaten und Jahren werden uns in der Justiz vor allem Strukturreformen beschäftigen. Mit der Notariats- und Grundbuchamtsreform führen wir bis Ende 2017 das Amts- und Bezirksnotariat in ein freies Notariat über. Zudem werden die Grundbuchämter an 13 Standorten zusammengeführt. Langfristig gewährleisten wir so ein modernes, hochwertiges und effizientes Notariats- und Grundbuchwesen.

Auch im Justizvollzug geht es um Strukturveränderungen. Viele der bestehenden Anstalten sind alt, beengt und für die zur Resozialisierung nötigen Therapie-, Behandlungs- und Schulungsangebote wenig geeignet. Das Haftplatzentwicklungsprogramm und ein JVA-Neubau im Großraum Rottweil sind daher für einen modernen Justizvollzug unverzichtbar. Um dessen Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln, wollen wir zudem Standards für den Sozialdienst entwickeln.

Daueraufgabe ist und bleibt für uns die Bekämpfung der Jugendkriminalität. Die Häuser des Jugendrechts haben sich dabei als probates Mittel erwiesen. Die enge Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Pol izei und Jugendgerichtshilfe führt einerseits zu einer Beschleunigung von Verfahren, andererseits kann individuell auf die jungen Menschen eingegangen werden. Wir werden deshalb die Häuser des Jugendrechts weiter ausbauen.

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Schlagwort: Zwischenbilanz2013

 

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